Umzugs- und Betreuungsmanagement
Schutzsuchende, die oft vor Krieg aus ihren Heimatländern fliehen mussten, werden von der Stadt auf Grundlage bundes- und landesrechtlicher Regelungen aufgenommen, untergebracht und bei der Integration in die neue Heimat unterstützt.
Die Stadt Halle (Saale) stellt sich auf einen dauerhaften Verbleib eines überwiegenden Anteils der zugewiesenen Geflüchteten ein, die Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass die Mehrheit der Geflüchteten in Halle (Saale) leben bleibt. Die Unterbringung in den städtischen Erstaufnahmeinrichtungen wird, insbesondere für Familien mit Kindern, nur als eine Übergangslösung gesehen. Für die Erstaufnahme bleibt sie aber unverzichtbar.
Das Ziel, Geflüchtete nach einer Übergangszeit des gemeinschaftlichen Wohnens eigenen Wohnraum beziehen zu lassen und den übergangsweisen Aufenthalt in den Wohnzentren zu nutzen, die Eigenverantwortung zu stärken, um mit dem Wechsel in ein privatrechtliches Mietverhältnis selbstständig die eigenen Lebensumstände gestalten zu können, hat sich bewährt und wird durch die Stadt Halle (Saale) auch zukünftig fortgesetzt.
Gemeinsam mit den städtischen Wohnungsunternehmen HWG und GWG, zunehmend aber auch mit Wohnungsgenossenschaften und privaten Wohnungsunternehmen, gelingt es, Wohnraum zur Verfügung zu stellen und die soziale Integration im Stadtteil zu unterstützen.
Die Stadt kann durch finanzielle Förderung des Landes Sachsen-Anhalt, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, ehrenamtliche Integrationslotsen einsetzen, die die städtischen MItarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Aufgaben unterstützen.
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Di: 13:00 - 17:00 Uhr
Do: 9:00 - 13:00 Uhr
Teamleiter
06108 Halle (Saale)