Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 209 - "Wohn- und Geschäftsquartier, Tuchrähmen / Mansfelder Straße"
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 209 sollen die planerischen Voraussetzungen für den Bau eines Wohn- und Geschäftsquartiers geschaffen werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha und befindet sich im Zentrum von Halle (Saale), nur wenige Gehminuten vom Marktplatz entfernt.
Das geplante Quartier liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 13.2 Teil 2 - Baugebiet "Spitze" Teil 2, Mansfelder Straße / Ankerstraße, in dem für den Vorhabenbereich ein Besonderes Wohngebiet gemäß § 4a BauNVO festgesetzt ist. Da das Vorhaben im Rahmen der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht realisierbar ist, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geplant, der für diesen Bereich den Bebauungsplan Nr. 13.2 vollumfänglich ersetzt.
Bei den drei Bestandsgebäuden im Plangebiet handelt es sich um historische Gebäude verschiedenen Baualters. Das gesamte Gebiet liegt im Denkmalbereich „Klaustorvorstadt“ gemäß §2 (2) Nr. 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSchG LSA) sowie im Bereich eines archäologischen Kulturdenkmals gemäß § 2 (2) Nr. 3 DSchG LSA. Bei zwei der Gebäude, die leer stehen und zum Teil stark sanierungsbedürftig sind, handelt es sich um Baudenkmale gemäß §2 (2) Nr. 1 DSchG LSA (Mansfelder Straße 58 und 59). Die Bestandsgebäude sollen denkmalgerecht saniert werden. Auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude sowie Garagen werden nicht erhalten. Die auf dem Grundstück befindliche Kastanie wird erhalten.
Ein Großteil des Plangebiets ist seit dem Abbruch der historischen Bebauung unbebaut und wird als Stellplatz genutzt.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Nutzungsmischung aus Wohn-, Büro-und Dienstleistungsflächen. Im Erdgeschoss des geplanten Neubaus sind Verkaufslächen (u.a. für einen Nahversorger sowie ggf. auch für weitere Läden) vorgesehen. Durch die Schaffung von Durchgängen sind die grün gestalteten Höfe öffentlich zugänglich. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage geplant, die sowohl für die Wohngebäude als auch für den Supermarkt Stellplätze beinhaltet. Die Erschließung erfolgt für den PKW-Verkehr rückwärtig über den Tuchrähmen. Die Belieferung der Läden erfolgt über die Mansfelder Straße.
Lage
Tuchrähmen / Mansfelder Straße
Informationen zum Stand des Verfahrens
Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- 20. November 2021 Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Stadtrat
- 22. Dezember 2021 Aufsstellungsbeschluss
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Abwägungsbeschluss
- Satzungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
- 30. November 2020 bis 14. Dezember 2020 Frühzeitige Beteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- 03. Mai 2023 bis 05. Juni 2023 Förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Kontaktinformationen
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.