Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt kann ein Wohngrundstück auf Antrag des Eigentümers vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien.
Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?
Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):
- Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
- Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
- Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
- Brot- und Backwarenreste
- Eierschalen
- Federn
- Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
- Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
- Haare
- Heu, Stroh (kleine Mengen)
- Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
- Käsereste, einschließlich Naturrinde
- Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
- Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Milchproduktreste
- Nussschalen
- Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
- Salatreste, Salatabfälle
- Schnittblumen
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
- Teebeutel, Teereste
Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
- Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
- Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
- Glas
- Geschenkband
- Gummiartikel
- Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
- Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Kerzenreste
- mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
- Kohlepapier
- Lederreste
- Medikamente
- Möbelholz
- Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
- Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Putzlappen und -tücher
- Ruß
- schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
- Spanplattenholz
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Teppichböden
- Textilien
- Ton, Keramik, Glas, Metall
- Verbandmaterial
- Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
- Watte, Wattestäbchen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Grundstückseigentümer muss schlüssig und nachvollziehbar nachweisen, dass alle anfallenden Bioabfälle durch deren Erzeuger oder Besitzer ordnungsgemäß und schadlos auf dem Anfall-grundstück verwertet werden. Eine nur teilweise Kompostierung ausgewählter Bioabfälle bewirkt keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne. Kompostieren im entfernten Kleingarten oder auf anderen Grundstücken reicht als Befreiungsgrund nicht aus. Voraussetzung ist die Ausfüllung des Formulars zur Erklärung der Eigenkompostierung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Formular zur Eigenkompostierung
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
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Die Abfallgebührenreduzierung bei Eigenkompostierung beträgt 7,80 Euro pro Person im Jahr.
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Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.
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4 Wochen
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Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) gültig ab 01.01.2023
Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) gültig ab 01.01.2023
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214685
+49 345 2214695
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
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