Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt nimmt Ihre Anträge zur Anmeldung, zur Änderung und zur Abmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung zur Bearbeitung entgegen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
ausgefülltes Formular oder formloser Antrag
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
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kostenlos
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Anmeldungen eines Grundstückes sind bis zum 15. eines Monats schriftlich bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH vorzunehmen, damit eine Entsorgung zum nächsten Monatsersten erfolgen kann.
Ebenso sind Abmeldungen bis zum 15. eines Monats vorzunehmen, damit die Entsorgung zum Monatsende eingestellt werden kann.
Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.
individuell
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siehe Fristen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
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Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH unter https://hws-halle.de/datenschutz
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214685
+49 345 2214695
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
06124 Halle (Saale)
Abfuhr von Sperrmüll über das Pressfahrzeug ohne Nutzung der Sperrmüllabrufkarte
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Eigentümer meldet an)
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Gewerbegrundstück (Gewerbe meldet an)
Anmeldung, Änderung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
Antrag auf 4-wöchentliche Restmüllentsorgung Wohngrundstücke
Antrag auf Freistellung von der Personengebühr
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohn- und Gewerbegrundstücken
Antrag auf gemeinsame Behälternutzung von Wohngrundstücken
Antrag auf Ratenzahlung Abfallgebühren
Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Gewerbegrundstück
Antrag auf zeitweilige Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wohngrundstück
Erklärung zur Eigenkompostierung
Mitteilung Eigentümerwechsel bzw. Kündigung der Abfallentsorgung für ein Wohngrundstück
SEPA-Lastschriftmandat für Abfallgebühren
Vollmacht für den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung