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  • Abfall, Entsorgung anmelden, ändern, abmelden

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt nimmt Ihre Anträge zur Anmeldung, zur Änderung und zur Abmeldung der öffentlichen Abfallentsorgung zur Bearbeitung entgegen.

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    ausgefülltes Formular oder formloser Antrag 

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    kostenlos

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anmeldungen eines Grundstückes sind bis zum 15. eines Monats schriftlich bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH vorzunehmen, damit eine Entsorgung zum nächsten Monatsersten erfolgen kann.
    Ebenso sind Abmeldungen bis zum 15. eines Monats vorzunehmen, damit die Entsorgung zum Monatsende eingestellt werden kann.
    Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.

    individuell

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    siehe Fristen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH unter https://hws-halle.de/datenschutz

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Stelle:
    Team Abfallentsorgung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    +49 345 2214685
    +49 345 2214695
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Heinzel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kövel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214685
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Frey
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06124 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214695
    E-Mail: