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  • Abfall, Personenfreistellung

    Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle bzw. die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine Person hält sich mindestens 12 Monate nicht in ihrem Wohngrundstück auf, kann jedoch den Wohnsitz nicht abmelden (z. B. Auslandsaufenthalt oder Heimaufenthalt). Diese Person kann von der Abfallgebühr befreit werden.

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Telefonnummer für Rückfragen angeben
    • Studien- oder Arbeitsbescheinigung, Einberufungsbescheid o. Ä.

    Für den Antrag ist ein Nachweis über den auswärtigen Aufenthalt sowie eine melderechtlich gedeckte Begründung für den angemeldeten Wohnsitz erforderlich.

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    16,00 EUR pro Antrag (Bezahlung per Gebührenbescheid)

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Veranlagungsänderungen erfolgen gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) zum nächsten Monatsersten, sofern die Änderung mindestens 4 Wochen vorher beantragt wird.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Vor Ablauf des Freistellungszeitraumes kann die Freistellung jeweils bis zu 12 Monaten kostenfrei verlängert werden. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale)

    Stelle:
    Team Abfallentsorgung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    +49 345 2214685
    +49 345 2214695
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Hirtz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214683
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kokert
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214654
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Stahl
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214656
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: