• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Erlaubnis für die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit beantragen

    Wollen Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen, müssen Sie eine Erlaubnis für die Tätigkeit beantragen. Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten sind z. B.

    • Sammler,
    • Beförderer,
    • Händler und
    • Makler

    Sind Sie von der Erlaubnispflicht befreit, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

    Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten und es haben sich wesentliche Umstände geändert, so müssen Sie die Erlaubnis erneut beantragen. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

    Die Erlaubnis für eine abfallrechtliche Tätigkeit beantragen Sie per Mail oder mithilfe des Online-Formulars.

    • Geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Das Onlineformular müssen Sie zum Abschluss qualifiziert elektronisch signieren. Hierzu können Sie die Signaturkarte des elektronischen Abfallnachweisverfahren und den Kartenleser nutzen. Für die Signatur müssen Sie eine SignaturSoftware nutzen. Sie müssen die Software im Vorfeld auf Ihrem Rechner lokal installieren. Den Download mit Anweisungen erhalten Sie auf der Website der GOES.
    • Die Behörde sendet Ihnen eine Empfangsbestätigung zu.
    • Nach Prüfung des Antrags und Ihrer Unterlagen kann die die Behörde Unterlagen nachfordern..
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen und Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Behörde die Erlaubnis.  Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis auch mit Nebenbestimmungen erteilen.

    • Sie besitzen die notwendige Zuverlässigkeit
    • Sie haben die notwendige Sach- und Fachkunde

    • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler oder Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
    • Ihre Gewerbeanmeldung
    • ein Auszug aus dem Handels, Vereins- oder Genossenschaftsregister
    • Nachweis einer Betriebs und Umwelthaftpflichtversicherung
    • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen
    • Bei Änderungsanzeige: die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige
    • Bei Beförderung auf öffentlichen Straßen: Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Teil Abfallrechtliche Angelegenheiten.

    Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.

    Wenn die Behörde die Erlaubnis nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

    Sie müssen die Erlaubnis beim Ausführen der Tätigkeit mitführen.

    Beim Transport über öffentliche Straßen müssen Sie „A-Schilder“ am Transportfahrzeug anbringen.

    Stelle:
    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Pleyer
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214673
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: