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  • Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer beantragen

    Als Witwe oder Witwer einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen haben Sie in einigen Fällen Anspruch auf monatliche Entschädigungszahlungen.

    Anstatt dieser regelmäßigen Zahlungen können Sie auch eine einmalige Abfindung beantragen.

    Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Höhe von 143.160 EUR. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

    Wenn Sie bereits monatliche Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden diese Zahlungen angerechnet.

    • Sie sind Witwe oder Witwer einer geschädigten Person und können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
    • Sie haben den Bescheid über monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr erhalten.

    Gebühr: gebührenfrei

    Sie müssen den Antrag auf Abfindung innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung stellen.

    Antragsfrist: 1 Jahr

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)

    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0345 6815-8000