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  • Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen

    Bei anerkannten Schädigungsfolgen können Sie im Rahmen der Sozialen Entschädigung in einigen Fällen monatliche Entschädigungszahlungen erhalten. Anstatt dieser regelmäßigen Zahlungen können Sie als geschädigte Person eine Abfindung beantragen.

    Die Abfindung können Sie ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 erhalten. Sie erfolgt jeweils für 5 Jahre und beträgt das 60-fache der monatlichen Entschädigungszahlung. Das bedeutet, dass mit der Abfindung die Ansprüche auf monatliche Zahlungen für 5 Jahre abgegolten sind.

    Wenn Sie bereits monatliche Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden diese Zahlungen angerechnet.

    • Sie haben einen gesundheitlichen Schaden erlitten, für den Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
    • Sie haben den Bescheid über monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr erhalten.

    Gebühr: gebührenfrei

    Antragsfrist: 1 Jahr

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Soziales Entschädigungsrecht
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)

    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0345 6815-8000