Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:
- Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
- Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
- Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
- Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
- Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
- Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
- Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
- Das Verfahren ist damit beendet.
- Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:
Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung):
- Sie lesen sorgfältig die Informationen
- Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
- Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
- Öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
- Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
- Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
- Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
- Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
- Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
- Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
- Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
- Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
- Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
- Sie klicken auf „Absenden“.
- Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
- Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
- Das Verfahren ist beendet.
- Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung):
- Sie lesen sorgfältig die Informationen.
- Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
- Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
- Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
- Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
- Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
- Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
- Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
- Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
- Sie klicken auf „Absenden“.
- Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
- Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
- Das Verfahren ist beendet.
- Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin.
- Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
- Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
- an Ihrem Hauptwohnsitz abgeben oder
- dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
- Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
- eID-Karte (für Online-Abgabe)
- Aufenthaltstitel
- Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
- Bei Vertretung: Vollmacht
- Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
- bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
- bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Verpflichtungserklärung für Aufenthalte von max. 3 Monaten durch natürliche Personen:
- Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses; bei Ausländern Vorlage des Reisepasses einschließlich Aufenthaltstitel mit Gültigkeit von mind. 6 Monaten
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtunsgserklärung“
- bei Arbeitnehmern : Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
- bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten 6 Monate bzw. des abgelaufenen Geschäftsjahres oder Einkommensbescheinigung des Steuerberaters
Hinweis: Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit kann ebenso durch einen zu Gunsten der Stadt Halle (Saale) gesperrten Geldbetrag erbracht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte vorab an die Ausländerbehörde Halle. Ansonsten kann dem/der Verpflichtungserklärenden nur eine Kopie der Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden.
Verpflichtungserklärung für Aufenthalte von max. 3 Monaten durch juristische Personen:
- Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses; bei Ausländern Vorlage des Reisepasses einschließlich Aufenthaltstitel (mit Gültigkeit von mind. 6 Monaten) des handelnden Vertretungsberechtigten oder des Bevollmächtigten
- Handels- oder Vereinsregisterauszug; andernfalls Gewerbeanmeldung
- Bei Bevollmächtigten: Vollmacht sowie Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses des Vollmachtgebers
- ausgefülltes Formular „Antrag auf Entgegennahme einer Verpflichtunsgserklärung“
- ggf. Einkommensbescheinigung
Hinweis: Der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit kann ebenso durch einen zu Gunsten der Stadt Halle (Saale) gesperrten Geldbetrag erbracht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte vorab an die Ausländerbehörde Halle. Ansonsten kann dem/der Verpflichtungserklärenden unter Umständen nur eine Kopie der Verpflichtungserklärung ausgehändigt werden.
Verpflichtungserklärung für längerfristige Aufenthalte:
Bitte wenden Sie sich vorab an die Ausländerbehörde Halle.
Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro
Vorkasse: Ja
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr
Zahlungsweise: SEPA-Überweisung; gegebenenfalls zusätzlich Visa Electron in Europa.
Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,45 € (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Gebühr für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung beträgt gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV 29,00 Euro
Geltungsdauer: 5 Jahre
Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.
1 Tag bis 2 Wochen
Bemerkung: Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.
§ 68 Absatz 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 66 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 67 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zu § 68
§ 5 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Artikel 6 Absatz 1c Schengener Grenzkodex
Widerspruch (soweit statthaft) beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der beziehungsweise des Erklärenden nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen worden ist.
Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.
Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.
Das Formular für die Abgabe der Verpflichtungserklärung erhalten Sie in der Ausländerbehörde.
06122 Halle (Saale)
Am Stadion 6, Kulturtreff
- Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
(Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) - Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
(Team Infothek, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) - Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentausgabe mit Termin) - Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) - Freitag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
Am Stadion 5
Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde Am Stadion 5 statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Einladung und Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz für visapflichtige Ausländer
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz