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  • Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Beurkundung

    Wenn Sie als auszubildende Person eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren, findet am Ende eine Abschlussprüfung statt. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Findet eine zweiteilige gestreckte Abschlussprüfung statt, so wird Ihnen ebenfalls das Ergebnis der Prüfungsleistung aus dem ersten Teil der gestreckten Abschlussprüfung mitgeteilt.

    Als auszubildende Person können Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen. Ebenso können Sie eine englischsprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beantragen. Falls Sie möchten, dass auf dem Zeugnis auch das Ergebnis der berufsschulischen Leistungen aufgeführt wird, ist ein Antrag bei der zuständigen Stelle zu stellen.

    Wenn Sie eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses beantragen wollen:

    • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Zweitschrift
    • Stellen Sie einen Antrag auf eine Zweitschrift

    Wenn Sie eine englisch- oder französischsprachige Übersetzung beantragen wollen:

    • Informieren Sie sich bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung einer Übersetzung
    • Stellen Sie einen Antrag auf eine Übersetzung

    Wenn Sie Ihre berufsschulischen Leistungen im Zeugnis aufgeführt haben wollen:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle über das Vorgehen zur Beantragung
    • Stellen Sie den Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
    • Fügen Sie dem Antrag die Nachweise für diese Leistungen als Kopie bei

    Sie müssen die Abschlussprüfung Ihrer Ausbildung bestehen.

    Für Zweitschrift:

    • Antrag auf Zweitschrift
    • Für Übersetzungen: Antrag auf englisch und/oder französischsprachige Übersetzung

    Für Aufstellung der berufsschulischen Leistungen:

    • Antrag auf Aufstellung der berufsschulischen Leistungen
    • Nachweise für berufsschulische Leistungen

    Es können Kosten für die Übersetzung oder Zweitschrift von Prüfungszeugnissen anfallen. Informieren Sie sich dafür bei der jeweils zuständigen Stelle.

    Die zuständige Stelle kann Fristen für die Beantragung von Übersetzungen oder der Aufführung von Leistungen im Prüfungszeugnis festlegen. Informieren Sie sich dafür bei der jeweils zuständigen Stelle.

    Es gibt keinen Rechtsbehelf. Es liegt keine Entscheidung einer Behörde zugrunde, sondern das Zeugnis wird für jede bestandene Prüfung ausgestellt.

    Stelle:
    Architektenkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Fürstenwall 3
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 53611-0
    E-Mail:

    Stelle:
    Handwerkskammer Halle
    Adresse:
    Graefestraße 24
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2999-0

    Stelle:
    Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
    Adresse:
    Franckestraße 5
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2126-0

    Stelle:
    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Hegelstraße 23
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 628890
    Fax:
    0391 6288999
    E-Mail:
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Planckstraße:
    Straßenbahn: 2,5
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Stelle:
    Kammern in Sachsen-Anhalt

    Stelle:
    Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Gerhart-Hauptmann-Straße 5
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 25272-10
    0391 25272-11

    Stelle:
    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Zum Domfelsen 4
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 61162-0

    Stelle:
    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Walter-Hülse-Straße 9
    06120 Halle (Saale)
    https://www.tk-st.de
    Telefon:
    0345 575412-0
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 5  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr