Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Adresse:
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
06118 Halle (Saale)
Telefon:
0345 514-2862
Fax:
0345 514-2798
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Anrede:
Herr
Nachname:
Kruse
Position:
Adresse:
Dessauer Straße 70
06114 Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
Telefon:
0345 514-2862
Telefax:
0345 514-2798
E-Mail: