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  • Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

    Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2862
    Fax:
    0345 514-2798
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Kruse
    Position:
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2862
    Telefax:
    0345 514-2798
    E-Mail: