Abwasserabgabe zahlen
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
- Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
06118 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
06114 Halle (Saale)
Antrag auf Berücksichtigung der Reinigungsleistung von Nachklärteichen gemäß § 2 AG AbwAG
Antrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung gemäß § 4 Abs. 3 AbwAG
Erklärung über die Verrechnung von Aufwendungen mit der Abwasserabgabe im Fall des § 10 Abs. 3 AbwAG
Ermittlung der korrespondierenden Überwachungswerte - Anlage 1 zu Vordruck 3
Vollzug AbwAG, Gesamtkostenaufstellung für Maßnahmen nach § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG
Vollzug AbwAG, Vordruck 3 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-kommun. o.ä. Schmutzwasser)
Vollzug AbwAG, Vordruck 4 (Erklärung gem. § 6 Abs.1 AbwAG-gewerbl. o. industrielles Schmutzwasser)
Vollzug AbwAG, Vordruck 5/2 (Nachweis Einhaltung Abwassermenge gem. § 4 Abs.5 AbwAG)