• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen für genehmigungsfrei gestellte Vorhaben beantragen

    Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

    Das gilt für:  

    • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderun-gen, 
    • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
    • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

    Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
     

    • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
    • Ausnahmen und Befreiungen müssen vor Einreichung der Bauunterlagen bei der Gemeinde genehmigt worden sein.
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag. Geben Sie darin an, welche Abweichung, Ausnahme oder Befreiung Sie erreichen möchten. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und erteilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.
       

    Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Abweichung 
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung

    Gebühr: EUR 50,00 - 5.000

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1


    Für die Zulassung einer Ausnahme

    Gebühr: EUR 50,00 - 500,00

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Sind für das Bauvorhaben Ausnahmen und Befreiungen erforder-lich, müssen diese vorab genehmigt worden sein.

    Stelle:
    Abteilung Baugenehmigung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216306
    Fax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. nach Vereinbarung
    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
    Mi. nach Vereinbarung
    Do. nach Vereinbarung
    Fr. nach Vereinbarung
    Sa. geschlossen
    So. geschlossen

    Leaflet | Map data © OpenStreetMap contributors

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Aethner
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216303
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Thielicke-Bendix
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216305
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail: