Kraftfahrzeug ummelden - Änderung der Halterdaten (Namens- und Adressänderung)
Persönliche Änderungen (z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung) müssen Sie unverzüglich in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerken lassen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einer Adressänderung braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) nicht vorgelegt werden.
Bei einer Adressänderung außerhalb des Zulassungsbezirkes müssen Sie bei der für Ihren neuen Hauptwohnsitz zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde die Umschreibung des Fahrzeuges beantragen.
Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.
Sie müssen die Änderung entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragen. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich an diese, damit sie das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen kann.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Aktueller Hinweis: Der Online-Dienst "i-Kfz" steht momentan nicht zur Verfügung. Die Stadt bereitet derzeit einen umfangreichen, erforderlichen Systemwechsel zur Erweiterung des Serviceumfangs vor. Nutzen Sie gerne die Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsbehörde vor Ort. Danke für Ihr Verständnis.
Achtung! Bei Adressänderungen von Firmen erfolgt eine Ummeldung / Bearbeitung nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde Am Stadion 6, 06122 Halle (Saale).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Antragstellung kann persönlich durch den Fahrzeughalter oder durch Dritte [mit Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers] erfolgen. Die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
- Mietvertrag zum Standort des Fahrzeuges, sofern die genaue Anschrift nicht ersichtlich ist
zusätzlich bei Beantragung: - durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
- für Firmen (GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
- für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag) vorzulegen; Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- geänderten Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- gültige Hauptuntersuchung (HU); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen
- für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeummeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannte Vertreter
- für GbR: Vertrag und benannte Vertreter
bei Adressänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) (*)
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV); Prüffrist darf nicht abglaufen sein
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Dritte: mit Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers; die Erteilung von Untervollmachten durch den Vollmachtnehmer ist seitens des Vollmachtgebers nachweislich zu genehmigen für Firmen: Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift der/des Geschäftsführer(s)
- für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe: Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
- für Vereine: Vereins,- Gründungs- oder Ernennungsurkunde und benannter Vertreter
- für GbR: Vertrag und benannter Vertreter
(*) Bitte beachten: Bei einer Änderung der Anschrift wird im Fahrzeugschein, ausgestellt vor dem 1.10.2005, ein Adress-Aufkleber verwendet. Sollten Sie in diesem Zusammenhang die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und II beantragen, so muss der bisherige Fahrzeugbrief mit vorgelegt werden.
Es fallen Gebühren an.
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Gebühr für Namensänderung:
11,70 Euro (ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Gebühr für Adressänderungen:
12,00 Euro ohne zusätzliche Zulassungsbearbeitungen)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde gezahlt werden.
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.
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Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten zwischen 3,60 EUR - 8,70 EUR.
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