Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bitte vereinbaren Sie für dieses Anliegen einen Termin online oder telefonisch.
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
- Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
-
soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit Übersetzung*
- Registrierschein
- Sofern vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis
Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich vorab per E-Mail an standesamt@halle.de.
*Übersetzungen sind immer von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anzufertigen.
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Für die Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
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