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  • Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen

    Familiennamen von Vertriebenen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sind oft nach Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt, beinhalten dem deutschen Namensrecht fremde Namensbestandteile und entsprechen damit nicht dem deutschen Namensrecht.

    Sie können Ihren Namen ändern, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören:

    • Vertriebene
    • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
    • deren Ehegattinnen oder Ehegatten
    • deren Kinder oder Enkelkinder

    Mit einer Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt oder Ihrem örtlichen Standesamt können Sie:

    • Bestandteile Ihres Namens ablegen, die in Deutschland nicht üblich sind
    • die ursprüngliche Form des Namens annehmen, der nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt ist
    • eine deutschsprachige Form Ihres Familiennamens annehmen
    • den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen
    • einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen und gegebenenfalls einen Begleitnamen für Ehegattin oder Ehegatten bestimmen

    Ihre eigenen Kinder unter 5 Jahren erhalten ebenfalls den neuen Familiennamen. Kinder von 5 bis 14 Jahren können sich der Namensänderung anschließen oder tragen weiterhin ihren alten Namen. Jugendliche über 14 Jahren können sich der Namensänderung nicht anschließen, sondern müssen die Namensänderung selbst beantragen. Dazu ist aber Ihre Zustimmung als gesetzliche Vertreterin oder als gesetzlicher Vertreter notwendig.

    Sie können nur einmal einen neuen Namen wählen. Eine Wiederholung oder Rücknahme der Namenserklärung ist nicht möglich. Die Änderung Ihres Namens durch eine Namenserklärung ist freiwillig. Sie können Ihren Namen auch beibehalten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bitte vereinbaren Sie für dieses Anliegen einen Termin online oder telefonisch.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde mit Übersetzung*
    • Registrierschein
    • Sofern vorhanden: Spätaussiedlerbescheinigung, Vertriebenenausweis

    Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich. Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich vorab per E-Mail an standesamt@halle.de.

    *Übersetzungen sind immer von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer anzufertigen.
     

    Die Änderung Ihres Familiennamens ist gebührenfrei.

    Gebühr: gebührenfrei
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Erklärung ist gebührenfrei.
    Für die Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
     

    • Neben dem Familiennamen können Sie auch den Vornamen ändern lassen, wenn dieser in Deutschland nicht üblich ist.

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
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    So: geschlossen

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