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  • Änderung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen

    Wenn Sie einen Planfeststellungsbeschluss für einen Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) haben, müssen Sie bei erheblichen Änderungen Ihres Antrags einen Antrag stellen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Rahmenbetriebsplan noch nicht genehmigt wurde, aber bereits öffentlich ausgelegt wurde.

    Sie können die Zulassung für Ihren geänderten Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
    Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

    • Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
      • Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
    • Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. 

    Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

    • Sie müssen Ihre Änderungen so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen. Die Bergbehörde ist verpflichtet, Sie zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen und dem jeweiligen Vorgehen zu beraten oder Auskunft zu erteilen
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Danach leitet die zuständige Bergbehörde die Beteiligung der anderen Behörden und Stellen unter Beifügung der Antragsunterlagen ein. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wird Ihr Plan öffentlich ausgelegt. Die einbezogenen Behörden, Gemeinden und anerkannten Verbände haben Gelegenheit, eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben abzugeben. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, Einwendungen bei der zuständigen Bergbehörde einzureichen.
    • Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Bergbehörde mit den Behörden, Stellen, Gemeinden, Einwendern und Ihnen als Vorhabensträger erörtert.
    • Im Planfeststellungsbeschluss stellt die zuständige Bergbehörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammenfassend dar. Neben den Ergebnissen des UVP-Berichts fließen die Stellungnahmen der Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit und gegebenenfalls auch die Ergebnisse eigener Ermittlungen in die Darstellung mit ein. Die Bergbehörde bewertet auf Grundlage dieser zusammenfassenden Darstellung die Umweltauswirkungen des Vorhabens und begründet ihre Bewertung als Grundlage für die Entscheidung.
    • Bevor Sie den Beschluss verbindlich zugestellt bekommen, werden Sie zu der Entscheidung angehört und fristwahrend um Rückäußerung gebeten.
    • Danach erhalten Sie den Planfeststellungsbeschluss ebenso die im Verfahren beteiligten Behörden, Stellen, Gemeinden und Verbände mit entsprechendem Rechtsbehelf.
    • Parallel hierzu macht die Bergbehörde abschließend ihre Entscheidung öffentlich bekannt und legt den mit Begründung versehenen Beschluss über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens zur Einsicht aus. Die im Verfahren Beteiligten haben ebenfalls die Möglichkeit, Rechtsmittel innerhalb der angegebenen Frist gegen den Beschluss einzulegen.
    • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.

    Damit ein positiver Beschluss zu Ihren wesentlichen Änderungen des Rahmenbetriebsplans getroffen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihrem geänderten Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
    • Die Umweltprüfung für die Änderungen muss positiv ausfallen
    • Sie müssen alle zu konzentrierenden Genehmigungen, Gestattungen, Erlaubnisse und Bewilligungen so konkret beantragen und beschreiben, dass sie im Beschluss erteilt werden können.
    • Sie müssen für bestimmte Bodenschätze (bergfreie Bodenschätze) nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Gewinnung von Bodenschätzen besitzen oder erlangen können
    • Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern, sofern Sie dies schon beschreiben können.
    • Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegen, nicht beeinträchtigt werden.
    • Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
    • Sie müssen grundsätzlich beschreiben, wie Sie Vorsorge treffen, dass
      • die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
      • die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
      • die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und
      • bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
        • Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
        • die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
        • Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
        • sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.

    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr wesentlich geändertes Vorhaben einen der folgenden Punkte umfasst:

    • Bei Ihrem geänderten Vorhaben sind erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten, das bedeutet:
      • Sie wollen eine weitere der Anlagen errichten oder betreiben, die einer UVP-Pflicht der UVP-V Bergbau unterliegt.
      • Sie planen ein zusätzliches Vorhaben, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.
      • Sie wollen ihr planfestgestelltes Vorhaben wesentlich ändern.
      • Aus der beantragten Vorprüfung ergibt sich eine UVP-Pflicht.

    Beschreiben Sie im Antrag alle Änderungen gegenüber Ihrem ursprünglichen Antrag und erläutern Sie die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Umwelt.

    Wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach Bestandskraft des Beschlusses mit dem Vorhaben begonnen haben, verfällt der Beschluss.

    Geltungsdauer: 5 Jahre