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  • Änderung für einen Eintrag im Anhängerverzeichnis beantragen

    Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.

    Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:

    • Anhänger neu zulassen
    • Anhänger abmelden

    Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.

    Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:

    • Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen

    Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.

    Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug

    Gebühr: EUR 2,60

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


    Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses

    Gebühr: EUR 1,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

    Es gibt keine Frist.