Änderungen an der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen
Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:
- Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens
- geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
- Übertragung der Betriebsführung
Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
- Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
- In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.
Gebühr: EUR 100,00 - 1.456
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.