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  • Änderungen an der EU-Gemeinschaftslizenz für Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr beantragen

    Wenn Sie für den grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) eine EU-Gemeinschaftslizenz haben, müssen Sie grundlegende Änderungen in Ihrem Unternehmen genehmigen lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

    • Erweiterung oder wesentlicher Änderung des Unternehmens 
    • geplanter Übertragung der Rechte und Pflichten der EU-Gemeinschaftslizenz
    • Übertragung der Betriebsführung

    Geringfüge Änderungen, zum Beispiel bei den Beförderungsbedingungen, teilen Sie der zuständigen Behörde lediglich mit.

    Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

    • Ausflugsfahrten 
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen

    Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.

    • Sie verfügen bereits über eine EU-Gemeinschaftslizenz.
    • In Ihrem Unternehmen finden grundlegende Änderungen statt.

    Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.

    Gebühr: EUR 100,00 - 1.456

    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefgkostv/BJNR216800001.html

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.