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  • Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen

    Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

    • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
      • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
      • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
    • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
      • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
    • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
      • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
      • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

    Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

    Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

    • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
    • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
    • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

    Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

    Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

    • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
      • Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
      • Austauschseiten
    • Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
      • Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
      • Handelsregisterauszug
      • aktuelle Anbieterbescheinigung
    • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
      • aktuelle Anbieterbescheinigung

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Monate

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht