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  • Änderungen beim Fernlehrgang melden

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

    Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

    • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
    • Infomaterial für Teilnehmer
    • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

    Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

    Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

    Bis zu 3 Monaten