• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden

    Sie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:

    • Art und Gegenstand (unter anderem Erweiterung oder Wegfall von Unternehmensteilen)
    • Beteiligungsverhältnisse oder Rechtsform
    • Bewirtschaftungsverhältnisse

    Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
    Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:

    • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
      • des Garten- und Weinbaues,
      • der Fischzucht,
      • der Teichwirtschaft,
      • der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei),
      • der Imkerei sowie
      • der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
    • Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
    • Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
    • Garten und Landschaftsbauunternehmen und Unternehmen der Gartenpflege
    • Jagdunternehmen
    • Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege

    Sie können eine Änderung formlos per Post, E-Mail, Telefon, Fax oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden:

    • Informieren Sie die SVLFG über eintretende oder bereits eingetretene Änderungen in Ihrem Unternehmen oder bei Ihrer selbständigen land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Tätigkeit.
    • Teilen Sie der SVLFG die Art der Änderung und deren Zeitpunkt mit.
      • Fügen Sie gegebenenfalls die passenden erforderlichen Unterlagen an.
    • Sollten noch Fragen zur Änderung bestehen, wendet sich die SVLFG nach der Mitteilung an Sie oder Ihr Unternehmen.
    • Sie erhalten nach der Bearbeitung eine Mitteilung von der SVLFG.

    Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Änderungsformular.
    • Füllen Sie das Änderungsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.

    Wenn Sie die Anmeldung schriftlich vornehmen wollen:

    • Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular per Post, E-Mail oder Fax an die SVLFG.

    In Ihrem Unternehmen oder bei ihrer selbständigen Tätigkeit in der Landwirtschaft im Forst oder im Gartenbau gibt es oder gab es Änderungen, die

    • die Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen können,
    • die Zuordnung zu den Risikogruppen betreffen (zum Beispiel Flächenveränderungen),
    • die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen

    oder:

    • es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern,
    • es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.

    Je nach Art der Änderung:

    • Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Gewerbemeldung oder Pachtverträge
    • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fordert im Einzelfall weitere Unterlagen an.

    Es fallen für die Meldung keine Kosten für Sie an.

    • Widerspruch
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der SVLFG.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja