Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen
Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens
- Ihre Tätigkeit
- die Beteiligungsverhältnisse oder
- die Rechtsform Ihres Unternehmens.
Sie können die Meldung online oder per Post erledigen.
Online-Dienst:
- Rufen Sie den Online-Dienst auf.
- Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
-
Sie können sich anmelden.
- Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
- Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
- Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
- Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
- Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.
Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
- Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.
Nachricht per Post:
- Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
- Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen, die
- für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
- die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
- die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.
Beispiele:
- Tätigkeiten sind hinzugekommen oder fallen weg.
- Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern.
- Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
- Ein Wechsel der Rechtsform liegt vor.
gegebenenfalls:
- Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Gewerbemeldung
Es fallen keine Kosten an.
- Widerspruch
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja