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  • Änderungen in der Weinbaukartei melden

    Wenn Sie als Winzerin oder Winzer die Rebstöcke auf den Flächen entfernen oder pflanzen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

    Sie können die Meldung persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Alternativ können Sie die Meldung, je nach Angebot der zuständigen Behörde, online, per Post oder per Fax an die zuständige Stelle schicken. Damit endet das Verfahren.

    Sie müssen eine Rodung und/oder eine Pflanzung einer Rebfläche durchgeführt haben.

    Meldeformular der zuständigen Behörde zur Rodung und Pflanzung von Rebflächen

    Gebühr: gebührenfrei

    Antragsfrist: bis 31.05.

    Die Meldung der Rodung ist Voraussetzung für den Erhalt von Genehmigungspotential, also bestimmten Rebpflanz- beziehungsweise Wiederanpflanzungsrechten.