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  • Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

    • die für den Anspruch wichtig sein können oder
    • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Beispiele für Änderungen:

    • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
    • Sie ziehen um.
    • Sie heiraten.
    • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
    • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
    • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
    • Der andere Elternteil ist gestorben.
    • Das Kind ist gestorben.
    • Das Kind besucht keine Schule mehr.
    • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

    Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Der Bereich Unterhaltsvorschuss ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Ihr Bereich Unterhaltsvorschuss

    Sie teilen der Unterhaltsvorschussstelle Änderungen mit, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.


    Nach Eingang prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob weiterhin ein Anspruch besteht.

    • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
    • Es liegen Änderungen vor.

    Es fallen keine Kosten an.

    Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

    Sie haben 14 Tage Zeit, um eine Änderung mitzuteilen.

    Stelle:
    Team Unterhaltsvorschuss I (51.6.1)
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2213182
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stelle:
    Team Unterhaltsvorschuss II (51.6.2)
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2213182
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2

    Stelle:
    Team Unterhaltsvorschuss III (51.6.6)
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2213182
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2