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  • Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln

    Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

    Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

    Zu den Daten gehören:

    • Name und Anschrift des Preismelders
    • eine Kontaktperson mit
      • Telefonnummer
      • gegebenenfalls Telefaxnummer
      • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

    Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

    Wenn Sie die Daten online übermitteln:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
    • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

    Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

    • Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.

    • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
    • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
    • Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.

    Bearbeitungsdauer: 2 Wochen - 3 Monate

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Stelle:
    Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
    Adresse:
    Kaiser-Friedrich-Straße 16
    53113 Bonn
    Anfahrtsbeschreibung
    Telefon:
    +49 228 9499-525
    Fax:
    +49 228 9499-400