• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Ärztliche Behandlung für Krankenversicherte finanzieren

    Gesetzlich Krankenversicherte haben im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Behandlung. Eine ärztliche Behandlung soll dabei zweckmäßig und erforderlich sein. Sie kann

    • der Verhütung von Krankheiten

    oder

    • der Früherkennung und Therapie von Krankheiten

    dienen.

    Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, wenn diese ärztlich angeordnet ist.

    Gesetzlich Versicherte können dabei jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Das können zzum Beispiel Hausärzte oder Fachärzte in medizinischen Versorgungszentren, Praxen oder ambulanten Einrichtungen sein. Meistens bietet es sich an, zunächst die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

    • Krankenversicherungskarte oder Behandlungsschein

    In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Über eventuelle Zuzahlungen für Therapien oder Medikamente informiert Sie Ihre Krankenkasse

    Stelle:
    GKV-Spitzenverband
    Adresse:
    Reinhardtstraße 28
    10117 Berlin
    Telefon:
    030 2062880
    Fax:
    030 20628888

    Stelle:
    PKV-Verband
    Adresse:
    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
    50968 Köln