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  • Ärztliche Behandlung für gesetzlich krankenversicherte Person erhalten

    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der

    • Verhütung,
    • Früherkennung und
    • Therapie

    von Krankheiten.

    Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.

    Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in

    • medizinischen Versorgungszentren,
    • Praxen oder
    • ambulanten Einrichtungen sein.

    Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.

    • Sie sind gesetzlich krankenversichert.

    • elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    • Behandlungsschein

    In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel  oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.

    Stelle:
    GKV-Spitzenverband
    Adresse:
    Reinhardtstraße 28
    10117 Berlin
    Telefon:
    030 2062880
    Fax:
    030 20628888

    Stelle:
    PKV-Verband
    Adresse:
    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
    50968 Köln