Akteneinsicht in archivierte Jugendhilfeunterlagen beantragen (DDR-Heimkinder)
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Wer als Kind einige Zeit oder mehrere Jahre in einem DDR-Kinderheim untergebracht war, kann beim Fachbereich Bildung die Einsicht in archivierte Jugendhilfeunterlagen (die eigene Heimakte) beantragen.
Die Akteneinsicht hilft ehemaligen Heimkindern und Jugendlichen Informationen zu ihren Heimaufenthalten zu erhalten, um mit ihrer Vergangenheit abzuschließen bzw. eine Antwort auf offene Fragen zu erhalten.
Die Heimakte dient auch als Nachweis bei eventuellen Beantragungen von Entschädigungsleistungen.
Bitte wenden Sie sich schriftlich, per Mail oder telefonisch an die zuständige Stelle im Fachbereich Bildung, Team Verwaltung.
Es kann auch ein Termin vereinbart werden und Sie können persönlich vorsprechen.
Sie erhalten dann einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht des allgemeinen sozialen Dienstes, der bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück zum Fachbereich Bildunhg, Team Verwaltung gesandt werden muss.
Erst dann kann eine Recherche erfolgen, deren Ergebnis Ihnen dann in Schriftform zugeht.
Aufenthalt in einem DDR Kinderheim
Antrag auf Akteneinsicht bei der Stadt Halle
keine
keine
Antrag auf Akteneinsicht des Allgemeinen sozialen Dienstes (ehemalige DDR Heimkiner)
Datenschutzhinweis
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.