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  • Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beantragen

    Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich. Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden von der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) erschlossen und verwaltet.

    Jedermann hat das Recht, einen Antrag auf Einsicht in die seine Person betreffenden Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu stellen. Die Unterlagen zu vermissten oder verstorbenen Personen sind unter den einschränkenden Bedingungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes für Angehörige ausnahmsweise zugänglich.

    Um sicherzugehen, dass niemand unberechtigt Einblick in die eventuell zu Ihnen vorhandenen Unterlagen beantragt, bedarf es neben Ihrer Unterschrift auch einer Bestätigung der Angaben zu Ihrer Person.

    Wenn Sie Ihren Antrag persönlich einreichen, wird diese Identitätsbestätigung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde vorgenommen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis.

    Wenn Sie Ihren Antrag nicht persönlich einreichen, wird die Identitätsbestätigung bei Vorlage eines gültigen Personaldokumentes von Ihrer zuständigen Meldebehörde ausgestellt und kann direkt auf dem beiliegenden Antragsvordruck erfolgen.

    Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, benötigen Sie lediglich einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

    Die Verordnung über Kosten beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Kostenordnung-StUKostV) regelt die Höhe der Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des BStU.

    Schriftliche Auskünfte an Betroffene, an Dritte oder nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) und die Einsichtnahme durch Betroffene, durch Dritte oder durch nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener (§§ 13, 15 StUG) sind gebührenfrei.

    Für Auslagen, wie etwa für die Herausgabe von Duplikaten, fallen ab einer Höhe von EUR 2,56 Kosten an.

    Duplikate von Papiervorlagen und verfilmten Akten kosten je Seite (DIN A4 bzw. DIN A3) mindestens EUR 0,03 und höchstens EUR 0,26.

    Innerhalb eines halben Jahres erhalten Sie eine erste Auskunft darüber, ob Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu Ihnen angelegt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen und der aufwendigen Vorarbeiten kann es in der Folge zu einer längeren Wartezeit bis zur Einsichtnahme in die Unterlagen kommen.

    Stelle:
    BStU, Außenstelle Halle
    Adresse:
    Blücherstraße 2
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 6141-0
    Fax:
    0345 6141-2719
    Öffnungszeiten:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 14:00 Uhr

    Stelle:
    BStU, Außenstelle Magdeburg
    Adresse:
    Georg-Kaiser-Straße 4
    39116 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 62 71-0
    Fax:
    0391 62 71-22 19
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Kroatenweg:
    Straßenbahn: Linie 1
    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 8:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8.00 - 14.00 Uhr

    Stelle:
    Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
    Adresse:
    Karl-Liebknecht-Str. 31/33
    10178 Berlin
    Telefon:
    030 2324-50
    Fax:
    030 2324-7799
    Öffnungszeiten:
    Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 14:00 Uhr Karl-Liebknecht-Straße 31/33 10178 Berlin-Mitte