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  • Als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten

    Die Approbation als Apothekerin oder Apotheker ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.

    Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab.

    • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

    • schriftliche Verzichtserklärung

    Es gibt keine Frist.