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  • Als Unternehmen im Baugewerbe Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

    Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

    Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

    Das betrifft:

    • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
    • Unternehmen des Baugewerbes

    Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

    • die tätigen Personen
    • die Arbeitsstunden
    • die Lohn- und Gehaltssummen
    • den Umsatz
    • die Investitionen
    • den Material- und Wareneingang

    Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
    • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
      • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
    • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für:

    • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
    • Unternehmen des Baugewerbes
       

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

    Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

    Für die Bearbeitung des Fragebogens  benötigen Sie je nach Größe  des Unternehmens oder Betriebs in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.
     

    • Widerspruch. 
      • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage
       

    Formulare: ja 

    Onlineverfahren möglich: ja 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

    Stelle:
    Statistisches Bundesamt (StBA)
    Adresse:
    Gustav-Stresemann-Ring 11
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 611 75-2405
    Fax:
    +49 611 75-4000
    Öffnungszeiten:

    Sprechzeiten

    Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr