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  • Altlasten, Bodenveränderungen, Abwehren

    Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

    Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

    Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

    Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Boden und das Grundwasser ehemaliger industriell genutzter Grundstücke können durch Schadstoffe verunreinigt sein. Der Fachbereich Umwelt führt eine Datenbank über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten. Eventuelle Informationen und Erkenntnisse zu einer möglichen Altlast bzw. altlastenverdächtigen Fläche können abgefragt werden.

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

    • Ihren Namen und Anschrift,
    • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
    • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
    • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

    Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Grundstücksangaben mit Gemarkung, Flur, Flurstück,
    • Lageplan (z.B. Katasterauszug)

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Gebühr beträgt 23,00 Euro bis 46,00 Euro (je nach Bearbeitungsdauer). Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung.

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eigentümer, durch Dritte mit Vollmacht oder Darlegung des berechtigten Interesses, schriftlich, formlos

    Stelle:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Rujner
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214694
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Schobeß
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214692
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Tatus
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214668
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: