Altlasten, Bodenveränderungen, Abwehren
Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Information über mögliche altlastverdächtige Flächen einholen. Dazu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster gestellt werden. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Der Boden und das Grundwasser ehemaliger industriell genutzter Grundstücke können durch Schadstoffe verunreinigt sein. Der Fachbereich Umwelt führt eine Datenbank über schädliche Bodenveränderungen und Altlasten. Eventuelle Informationen und Erkenntnisse zu einer möglichen Altlast bzw. altlastenverdächtigen Fläche können abgefragt werden.
Um zu erfahren, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, können Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen. Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet. Sie erhalten eine Mitteilung der Behörde darüber, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und - nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen - welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar. Spätere Änderungen können vorgenommen werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Antrag durch den Eigentümer, durch Dritte mit Vollmacht oder Darlegung des berechtigten Interesses, schriftlich, formlos
Antrag: Name und Anschrift des Antragstellers sowie die genaue Bezeichnung mit Adresse und/ oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Grundstücks beifügen. Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, empfiehlt es sich dem Antrag eine Einwilligung des Grundstückseigentümers beizufügen.
- Antrag
- Ggf. weitere Anlagen wie Lageplan und Einwilligung des Grundstückseigentümers
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- Grundstücksangaben mit Gemarkung, Flur, Flurstück,
- Lageplan (z.B. Katasterauszug)
Abgabe: EUR 0,00 - 500,00
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
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Die Gebühr beträgt 23,00 Euro bis 46,00 Euro (je nach Bearbeitungsdauer). Die Bezahlung erfolgt per Rechnungslegung.
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Ab Eingang des Antrages bei der zuständigen Behörde. Sind Rechte Dritter betroffen, gegebenenfalls länger.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
• Widerspruch
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag.
• Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem Stand des Altlastenkatasters zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.














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