Altpapier entsorgen
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Erfassung des Altpapiers aus privaten Haushaltungen erfolgt gemeinsam mit den Verpackungsabfällen aus Papier und Pappe (Abfallschlüssel 150101) in den dafür zugelassenen Abfallbehältern (Papiertonne, Unterflurbehälter) und ist je nach Herkunft gebührenpflichtig.
Altpapier aus privaten Haushaltungen kann vom Abfallbesitzer an den Werstoffmärkten (Bringsystem) zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Entsorgungsgebühr für Altpapiere (Zeitungen) über die blaue Tonne ist in der Personengebühr enthalten.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214685
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)