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  • Altpapier entsorgen

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Erfassung des Altpapiers aus privaten Haushaltungen erfolgt gemeinsam mit den Verpackungsabfällen aus Papier und Pappe (Abfallschlüssel 150101) in den dafür zugelassenen Abfallbehältern (Papiertonne, Unterflurbehälter) und ist je nach Herkunft gebührenpflichtig. 

    Altpapier aus privaten Haushaltungen kann vom Abfallbesitzer an den Werstoffmärkten (Bringsystem) zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. 

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Entsorgungsgebühr für Altpapiere (Zeitungen) über die blaue Tonne ist in der Personengebühr enthalten.

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    individuell

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Stelle:
    Team Abfallentsorgung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    +49 345 2214685
    +49 345 2214695
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Heinzel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kövel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214685
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Frey
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06124 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214695
    E-Mail: