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  • Am OPS-/ICD-Vorschlagsverfahren teilnehmen

    Die Abrechnung in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung basiert auf einem Verschlüsselungssystem für Diagnosen, Operationen und Prozeduren. Diese werden über einen Schlüssel (Kode) abgebildet. Der Kode wird bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten durch das Fachpersonal dokumentiert und übermittelt. Dank dieser Kodes werden in den Klassifikationen medizinische Diagnosen und Prozeduren strukturiert und einheitlich erfasst. Die Kodes sind Bestandteil der ICD-10-GM und des OPS. 

    Kodes 

    ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ und verschlüsselt weltweit einheitlich Diagnosen.

    OPS steht für Operationen- und Prozedurenschlüssel. Mit diesem werden in Deutschland kodierbare Operationen und Prozeduren verschlüsselt.

    Für die Weiterentwicklung von ICD und OPS führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jährlich ein standardisiertes und transparentes Vorschlagsverfahren durch. Jeder (zum Beispiel Fachgesellschaften, Fachverbände oder Privatpersonen) hat die Möglichkeit, sich am ICD-10-GM- und OPS-Vorschlagsverfahren des BfArM zu beteiligen. 

    Vorschlagsverfahren Eingangsphase

    Wenn Sie einen Vorschlag zur Änderung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einbringen möchten, können Sie dies jährlich während der Eingangsphase von Anfang Dezember bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (Verfahrensjahr) tun. Dafür werden auf der Internetseite des BfArM die entsprechenden Vorschlagsformulare und Kontaktinformationen zur Verfügung gestellt. 

    Wenn Sie bereits in einem früheren Vorschlagsverfahren Vorschläge eingereicht haben, diese jedoch nicht umgesetzt wurden, können Sie Ihre Vorschläge erneut in überarbeiteter Form einreichen. 

    Alle eingegangenen Vorschläge werden während des laufenden Vorschlagverfahrens auf der Internetseite des BfArM transparent für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. 

    Sie haben weiterhin die Möglichkeit, zu allen eingegangenen Vorschlägen eine Stellungnahme abzugeben. Beachten Sie, dass eine Stellungnahme begründet sein muss und nur berücksichtigt werden kann, wenn diese bis zum 10. Mai des Verfahrensjahres beim BfArM eingegangen ist.

    Aufbereitungsphase

    Von März bis Ende April des Verfahrensjahres werden die eingegangenen Vorschläge und Stellungnahmen vom BfArM gesichtet und aufbereitet. 

    Sitzungs- und Bearbeitungsphase

    Von Ende April bis Juli/August des Verfahrensjahres werden die Vorschläge durch Arbeitsgruppen geprüft und mit Fachverbänden, Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen abgestimmt. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich. 

    Produktions- und Publikationsphase Vorabfassung

    Im Juli und August des Verfahrensjahres wird eine nicht finalisierte Vorabfassung publiziert, welche Sie bereits einsehen können. 

    Abschluss- und Entscheidungsphase

    Am Ende des Vorschlagverfahrens wird über die Vorschläge abgestimmt und entschieden. Ein anonymisiertes Ergebnisprotokoll wird veröffentlicht, welches Sie auf der Internetseite des BfArM einsehen können. 

    Die überarbeitete, finale Fassung des ICD-10-GM wird Ende September und die des OPS Ende Oktober des Verfahrensjahres durch das BfArM publiziert. Die neuen Versionen von ICD-10-GM und OPS werden grundsätzlich Anfang eines Jahres wirksam. 
     

    Wenn Sie Änderungsvorschläge für die ICD-10-GM oder den OPS einreichen möchten, gehen Sie wie folgt vor: 

    • Rufen Sie die Internetseite des BfArM auf.
    • Navigieren Sie über den Bereich Kodiersysteme und wählen Sie ICD oder OPS aus 
    • Suchen Sie das für Ihren Vorschlag relevante Formular.
    • Laden Sie das Dokument herunter und füllen es aus.
    • Fügen Sie die Stellungnahme eines oder mehrerer Fachverbände als Anlage hinzu.
    • Senden Sie alle das Vorschlagsformular und weitere Unterlagen elektronisch an das BfArM.

    So geht es weiter:

    • Eingangsphase: Anfang Dezember bis Ende Februar
      • Vorschläge können eingereicht werden.
      • Vorschläge werden ohne inhaltliche Prüfung durch das BfArM veröffentlicht.
      • Die Öffentlichkeit kann zu einzelnen Vorschlägen Stellung nehmen.
    • Aufbereitungsphase: Anfang März bis Ende April
      • Vorschläge werden durch das BfArM gesichtet und aufbereitet. 
    • Sitzung- und Bearbeitungsphase: Ende April bis Juli/August
      • Die Vorschläge werden mit Fachverbänden sowie Entwicklern von Entgeltsystemen abgestimmt.
    • Publikationsphase Vorabfassung Juli/August
      • Eine Vorabfassung der aktualisierten ICD-10-GM- und OPS-Klassifikation wird veröffentlicht und kann eingesehen werden.
    • Abschluss und Entscheidungsphase: August/September
      • Letzte Abstimmungen finden statt. 
    • Publikationsphase Endfassung: September bis November
      • Die aktuelle Fassung der ICD-10-GM- und OPS-Klassifikation wird veröffentlicht.
         

    • Sie müssen die zur Verfügung gestellten, elektronischen Vorschlagsformulare zur Einreichung eines Vorschlags nutzen.
    • Sie können Vorschläge nur im eigenen Namen oder mit ausdrücklicher Einwilligung der im Formular unter Punkt 1 genannten verantwortlichen Person einreichen. 
       

    Wenn Sie einen Vorschlag für die Weiterentwicklung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einreichen möchten, werden folgende Unterlagen benötigt: 

    • Vorschlagsformular zur Einreichung der Vorschläge.
    • mit den zuständigen Fachverbänden abgestimmte Vorschläge mit deren schriftlichen Stellungnahmen.

    Wenn Sie die Vorschläge für die Weiterentwicklung der ICD-10-GM- oder OPS-Klassifikation einsehen möchten, sind keine weiteren Unterlagen notwendig. 
     

    Es fallen keine Kosten an. 

    Änderungsvorschläge für ICD-10-GM und OPS können bis Ende Februar des Verfahrensjahres elektronisch eingereicht werden. 

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

    Es gibt folgende Hinweise:     

    Außerhalb des Vorschlagsverfahrens werden Änderungen der ICD-10-GM und OPS nur dann festgelegt, wenn diese 

    • aus redaktionellen Gründen erforderlich sind oder 
    • zur Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe erforderlich sind.  
       

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Stelle:
    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – Abteilung K – Fachgebiet K1 und K2
    Adresse:
    Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
    53175 Bonn

    Waisenhausgasse 36-38a
    50676 Köln
    Telefon:
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