Amtsblatt
Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.
Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Das Amtsblatt ist das periodisch erscheinende Bürgerinformationsmedium der Stadt Halle (Saale) und dient der Erfüllung der gesetzlichen Bekanntmachungspflicht. Es kann auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können es auch per E-Mail abonnieren. Dafür muss eine E-Mail an amtsblatt@halle.de gesendet werden. Sie erhalten dann am Erscheinungstag des Amtsblattes eine E-Mail. Dieses Angebot ist kostenlos.
Das Amtsblatt liegt in gedruckter Form an den Verwaltungsstandorten, in den Quartierbüros und in städtischen Institutionen zur kostenlosen Mitnahme aus. Es erscheint grundsätzlich 14-täglich in einer Auflage von 30 000 Stück.
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
- Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
06108 Halle (Saale)
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