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  • Anbringen von Plakaten / Baugenehmigung Außen-Werbeanlagen beantragen

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet.

    Einer Baugenehmigung bedarf es nach der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem nicht für Werbeanlagen, soweit sie einer Zulassung nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht bedürfen. Es ist demnach zu prüfen, ob es sich bei der Werbeanlage um eine bauliche Anlage handelt, die straßenverkehrs- oder straßenrechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Erst wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, käme eine bauordnungsrechtliche Genehmigung in Frage. Die Zielrichtung der jeweiligen gesetzlichen Anforderungen ist dabei unterschiedlich. Das Straßenverkehrsrecht hat unmittelbar den Schutz des Verkehrs zum Inhalt. Die straßenrechtlichen Anbauvorschriften dienen dem besonderen Schutzbedürfnis der Straße in ihrer Funktion als Verkehrsweg. Die Vorschriften der Landesbauordnung regeln die Belange der Bodennutzung bzw. baulich technische Anforderungen an die Anlage. Erforderlich ist, dass allen Belangen Rechnung getragen wird.

    Der Träger der Straßenbaulast hat die Straße der Öffentlichkeit als Verkehrsweg in tauglichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Dies hängt auch von den baulichen Verhältnissen im Nachbarbereich der Straße ab. Störend wirkt unter anderem jede (gewollte) Ablenkung des fließenden Verkehrs durch bauliche Anlagen, insbesondere Werbung, auf Nachbargrundstücken. Zu prüfen ist, ob die beabsichtigte Werbung innerhalb oder außerhalb einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße installiert werden soll. Innerhalb solcher Ortsdurchfahrten ist wegen unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen wiederum die Unterscheidung zwischen Erschließungs- oder Verknüpfungsbereichen einer Ortsdurchfahrt wichtig. Bauliche Anlagen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten längs der Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen (Erschließungsbereich) in einer Entfernung bis zu 40 Metern bedürfen der Zustimmung der zuständigen unten angegeben Straßenbaubehörde.

    Zu guter Letzt kann neben all diesem noch beachtlich sein, dass eine Werbeanlage auch unter die Vorschriften der Sondernutzung fallen kann, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden muss.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Es werden Baugenehmigungen für die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen an Privathäusern gemäß § 62 Abs. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt erteilt. Der Antrag muss schriftlich und mindestens in 2-facher Ausfertigung eingereicht werden. In Sachsen-Anhalt sind Formulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen) 

    Die Vermarktung der Außenwerbung im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze wurde an das Unternehmen, Ströer Deutsche Städte Medien GmbH (kurz DSM), übertragen.

    Für alle Interessenten, insbesondere für institutionelle Werbungtreibende, gibt es seit der Unterzeichnung des Werbenutzungsvertrages mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH einen Werbepartner der Stadt, der sich allen anstehenden Belangen der Auftraggeber annimmt.

    Die DSM wird als Dienstleister alle hierfür erforderlichen Genehmigungen von der Stadt einholen.

    Ihre Aufträge richten Sie bitte an:

    Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
    Niederlassung Halle (Saale)
    Am Steintor 22
    06112 Halle (Saale)
    Tel.  0345 29811-0
    Fax. 0345 29811-49

    E-Mail-Adresse: BM-Halle-Leipzig@stroeer.de

    Aufträge, die irrtümlich an die Stadt gehen, werden mit einer Abgabenachricht an die DSM weitergeleitet.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Gebühren werden auf Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt erhoben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. § 68 Abs. 3 Bauordnung LSA) 

    Stelle:
    Abteilung Baugenehmigung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216306
    Fax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. nach Vereinbarung
    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
    Mi. nach Vereinbarung
    Do. nach Vereinbarung
    Fr. nach Vereinbarung
    Sa. geschlossen
    So. geschlossen

    Stelle:
    Team Verkehrsorganisation
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211240
    +49 345 2211304
    (Bemerkung: Bitte bei Fragen zu Parkausweis Schwerbehinderte nutzen)
    Fax:
    +49 345 2211404
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Aethner
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216303
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Hahne
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211251
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Thielicke-Bendix
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216305
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail: