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  • Anerkennung als Ersatzschule beantragen

    Einer Ersatzschule, welche die Gewähr bietet, dass sie dauernd die an entsprechende öffentliche Schulen gestellten Anforderungen erfüllt, kann auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule verliehen werden.
    Mit der Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, nach den für öffentliche Schulen geltenden Vorschriften Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse auszustellen, die dieselbe Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen Schulen. Die Schulbehörde bestimmt die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse.

    Die anerkannte Ersatzschule hat bei der Aufnahme von Schülern die für öffentliche Schulen gegebenen Anordnungen zu beachten. Die Schüler anerkannter Ersatzschulen können ohne vorherige Aufnahmeprüfung in öffentliche Schulen des gleichen Typs übertreten; die für öffentliche Schulen geltenden Bestimmungen sind entsprechend anzuwenden.

    Stelle:
    Landesschulamt
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 32
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 56701

    Stelle:
    Ministerium für Bildung
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 32
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7777