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  • Anerkennung als Hufbeschlagschmied beantragen

    Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

    • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung,
    • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
      • Sie müssen in einem Betrieb gearbeitet haben, der mindestens 3 Jahre das Gewerbe betreibt
    • eine erfolgreich bestandene Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
    • die zur Ausübung des Berufes erforderliche Zuverlässigkeit

    EUR 30,00 bis EUR 45,00

    Die Tätigkeit darf erst nach Anerkennung durch die zuständige Behörde ausgeübt werden.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2654
    Fax:
    0345 514-1444
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.