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  • Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen

    Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.

    Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.

    Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.

    Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.

    Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.

    Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.

    Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.

    Keine.

    Bis zu 3 Monate.

    Schriftform erforderlich: nein

    Stelle:
    Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 30
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 567-7504
    Fax:
    0391 567-7509
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Turmschanzenstr./Friedensbrücke:
    Straßenbahn: Linie 5
    Parken:
    Frauenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Parkplatz:
    Anzahl: 0  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja