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  • Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstellen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen

    Wenn Sie bestimmte Tätigkeiten an Einrichtungen ausführen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Sie eine Sachkundebescheinigung. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzsystemen. Die Bescheinigung erhalten Sie, nachdem Sie eine Prüfung bestanden oder an einem Trainingsprogramm teilgenommen haben.

    Wenn Sie solche Prüfungen oder Trainingsprogramme durchführen oder entsprechende Bescheinigungen ausstellen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.

    • Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle.
    • Der Antrag einschließlich der zugehörigen Unterlagen wird auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Falls erforderlich, werden weitere Unterlagen angefordert.
    • Bei Erfüllung der Voraussetzungen wir Ihnen die Anerkennung erteilt.

    Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen, zur Durchführung von Trainingsprogrammen und für die Ausstellung von Bescheinigungen. Die spezifischen Anforderungen je nach Art der Einrichtung sind in den jeweiligen Durchführungsverordnungen geregelt.

    Mit dem Antrag müssen Sie folgende Informationen und Unterlagen einreichen:

    • Angaben zur räumlichen und technischen Ausstattung der Aus- und Fortbildungsstätte
    • Angaben zu Lehr- bzw. Prüfkräften
    • Schulungskonzept (Inhalt und Dauer) und Schulungsunterlagen (für Lehrkräfte und Teilnehmer)
    • Prüfungskonzept  und Prüfungsordnung
    • Fragenkatalog für die theoretischen Prüfungen gemäß Anhang der jeweiligen Durchführungsverordnung
    • Beschreibung der praktischen Übungen gemäß Anhang der jeweiligen Durchführungsverordnung
    • Verfahrensvorschriften zur Ausstellung, Aussetzung und Entzug von Sachkundebescheinigungen sowie Verfahrensvorschrift für die Berichterstattung
    • Muster für Sachkundebescheinigungen

    vor Aufnahme der Tätigkeit

    nach Eingang der vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate

    Bearbeitungsdauer: 3 Monate

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Die Anerkennung gilt im gesamten Bundesgebiet.

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Stelle:
    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Reideburger Straße 47
    06116 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 5704-0
    Fax:
    0345 5704-190