Anerkennung als Sehteststelle beantragen
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
- Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
- Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
- Nachweise über das Vorliegen der oben angegebenen Voraussetzungen
- formloser Antrag
Gem. Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühr: EUR 51,10 - 307,00
Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:
- Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
- Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
- Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" und
- Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV)
Stelle:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Adresse:
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
Telefon:
0345 514-1232
Fax:
0345 514-1829
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Anrede:
Frau
Nachname:
Mitarbeiter/in
Position:
Telefon:
0345 5141231
Anrede:
Herr
Nachname:
Mitarbeiter/in
Position:
Telefon:
0345 514-1863