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  • Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung als Tierarzt beantragen

    Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

    Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.

    • Reichen Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
    • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
    • Gegebenenfalls erhalten Sie die Mitteilung, dass Sie für eine Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung noch einen mehrjährigen Weiterbildungslehrgang und eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss entsprechend der Weiterbildungsordnung der Landestierärztekammer absolvieren müssen.
    • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.

    • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
    • tierärztliche Approbation
    • Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung

    • Antrag
    • Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
    • Tierärztliche Approbation
    • Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist: zusätzlich Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder ein gleichwertiger Nachweis
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
    • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben

    Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

    Soweit es für die Entscheidung über die Gleichstellung des Diploms nötig ist, können von Ihnen noch weitere Nachweise (beispielsweise, dass Sie keine Straftaten verübt haben, dass Sie sich nicht in Konkurs befinden, dass Sie körperlich und geistig gesund sind) verlangt werden.

    EUR 260,00

    Sie müssen die Zulassung zur Prüfung innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung beantragen.

    etwa 3 Monate

    Widerspruch

    Die Mindestweiterbildungszeit für Gebiete beträgt 4 Jahre und für Bereiche 2 Jahre. Andere Regelungen werden in der Anlage zur Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt bekannt gegeben.

    Sie können die Verkürzung der Weiterbildungszeit beantragen, wenn Sie entsprechende Vorleistungen vorweisen.

    Stelle:
    Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Walter-Hülse-Straße 9
    06120 Halle (Saale)
    https://www.tk-st.de
    Telefon:
    0345 575412-0
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 5 (Richtung Kröllwitz)
    Haltestelle: Weinberg Campus:
    Straßenbahn: 4 (Richtung Kröllwitz)
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: 5  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr