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  • Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

    • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
    • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

    • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
    • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

    Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

    Antrag

    • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
    • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
    • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
    • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
    • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

    Lehrplan

    • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
    • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
    • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

    Lehrinhalte

    • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
    • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

    Lehrkräfte

    • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

    Lehrmaterial

    • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
      • Kursmaterialien,
      • Vortragsskripte,
      • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
      • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

    Ausstattung der Kursstätte

    • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
    • Anzahl der Plätze
    • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

    Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

           Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

    • Angaben zur Leistungsüberprüfung
    • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
    • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

    Gebühr: EUR 100,00 - 2.000

    Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

    Klage

    Stelle:
    Landesamt für Verbraucherschutz
    Adresse:
    Freiimfelder Straße 68
    06112 Halle (Saale)
    Hinweise zur Anreise
    (Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
    Telefon:
    0345 52162200
    Fax:
    0345 5643439
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
    Straßenbahn: 10
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Rollstuhlgerecht:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

    Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

    Samstag     geschlossen

    Sonntag      geschlossen