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  • Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen

    Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.

    Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.

    Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Sie müssen:

    • als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
    • die Bundesnetzagentur in einer Anzeige informieren, dass diese Funkanlage die in Deutschland geltenden Werte zur Begrenzung elektromagnetischer Felder einhält.

    Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.

    Veröffentlichung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Zur Identifizierung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

    Veröffentlichung per Post beantragen:

    • Öffnen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA und füllen Sie es aus.
    • Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an die Bundesnetzagentur.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
    • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

    • Sie haben Ihre Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet (Anzeige) oder reichen ihre Zustimmung zur Aufnahme zusammen mit einer Anzeige ein.
    • Sie müssen als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.

    Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

    Es gibt keine Frist.

    Die Funkamateurin beziehungsweise der Funkamateur kann auch nach erfolgter Einverständniserklärung die Löschung der Eintragung nach § 9 Absatz 5 Satz 2 BEMFV beantragen, sodass die Löschung erfolgen muss.