Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Haben Sie bei Ihrer Eheschließung oder nachträglich einen Ehenamen bestimmt, so kann sich Ihr gemeinsames Kind dieser Bestimmung anschließen.
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
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Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder vor einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim registerführenden Standesamt eintrifft.
Das Geburtenregister wird fortgeschrieben.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine aktuelle Geburtsurkunde.
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
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Die Eltern sind miteinander verheiratet und haben einen Ehenamen bestimmt.
Das gemeinsame Kind ist bereits 5 Jahre alt oder älter.
(auf Kinder unter 5 erstreckt sich die Ehenamensbestimmung automatisch)
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
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- Geburtsurkunde des Kindes (sofern nicht in Halle (Saale) geboren)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
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