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  • Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" stellen

    Zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der Meinungsfreiheit und Medienentwicklung vergibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) jährlich Fördergelder. Dabei arbeitet das BMZ mit der Deutsche Welle Akademie zusammen.

    Wenn Sie in der Deutsche Welle Akademie tätig sind und ein Projekt planen, das Medien- und Meinungsfreiheit fördert, können Sie sich mit Ihrem Projekt bei der BMZ um Fördergelder bewerben.

    Der Antrag ist kostenlos.

    Die Förderung

    • gilt für ein Haushaltsjahr,
    • ist nicht übertragbar und
    • gilt nur für Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

    Die Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online beantragen.

    Förderung per Post beantragen:

    • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
    • Sie schicken Ihren Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

    Förderung online beantragen:

    • Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie den Antrag online aus.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
    • Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

    • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
    • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
    • Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

    • Antrag
    • ausführliche Projektbeschreibung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
    Adresse:
    Dahlmannstraße 4
    53113 Bonn
    (Bemerkung: Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien)
    Telefon:
    +49 228 99535-3145
    Fax:
    +49 228 9953510-3145
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 – 17:00 Uhr

    Dienstag 09:00 – 17:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 – 17:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr

    Freitag 09:00 – 17:00 Uhr