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  • Antrag, Unterlagen und Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen

    Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.

    • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
    • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
    • Sie nehmen Einwendungen entgegen.

    • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

    • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
    • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
    • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

    Gebühr: gebührenfrei

    Sie legen die Unterlagen für einen Monat öffentlich aus.

    Geltungsdauer: 1 Monat