Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung / Ruhestörung
Ob Sie Geräusche als Lärm empfinden, hängt neben Ihrem persönlichen Empfinden in vielen Fällen auch davon ab, welche Informationen Sie über die Quelle oder Ursache der Geräusche haben.
Bei Lärm, der die Allgemeinheit oder Nachbarschaft erheblich belästigt, sollten Sie zunächst - gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn - versuchen mit den Verursachern zu sprechen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Sie fühlen sich z. B. durch Musik, Hundegebell, eine Großveranstaltung, eine Familienfeier, Lärm durch Bauarbeiten, Lärm durch Gartengeräte oder andere Lärmbelästigungen wie z. B. wegen Ruhestörung durch Trinken in der Öffentlichkeit in Ihrer Ruhe beeinträchtigt?
Ist der Lärm in einem überlautem Ausmaß, können Sie uns anrufen und um Hilfe bitten.
Hierfür benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Wo ist die Lärmbelästigung/ Ruhestörung?
- Wer verursacht die Lärmbelästigung/ Ruhestörung?
- Angaben über die Art der Belästigung
- Durch was wird die die Lärmbelästigung/ Ruhestörung verursacht?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Die Ruhezeiten sind - soweit nicht bereits durch Bundes- oder Landesrecht abschließend geregelt - zumeist durch kommunale Gefahrenabwehrverordnungen (Satzungen) geschützt.
Der Schutz von Ruhezeiten, die sich ausschließlich aufgrund privatrechtlicher Regelungen (z. B. Mietvertrag) ergeben, obliegt den Sicherheitsbehörden und der Polizei nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne sicherheitsbehördliche oder polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
06124 Halle (Saale)
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