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  • Anzeige von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    Jeder Bürger hat die Möglichkeit, der Abteilung Ordnungswidrigkeiten eine durch ihn im Gebiet der Stadt Halle (Saale) festgestellte Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 1 OWiG im ruhenden Verkehr oder allgemeine Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen.
    Sofern es sich bei dem Verstoß jedoch um eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeibehörde, da die Verwaltungsbehörde für die Ahndung und Verfolgung von Straftaten nicht zuständig ist.

    Ihre Anzeige kann nur bearbeitet werden, wenn alle erforderlichen Angaben vorliegen und die Anzeige zeitnah nach Ihrer Feststellung hergereicht wird.
    Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden.

    Bei Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr:

    • vollständig ausgefülltes Formular "Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit" (siehe unten)
    • ggf. Beweismittel (z.B. Fotos)

    Bei Anzeigen allgemeiner Ordnungswidrigkeiten:

    • vollständig ausgefülltes Formular "Anzeige Allgemeine Ordnungswidrigkeit" (siehe unten)
    • ggf. Beweismittel (z.B. Fotos)

    Die Prüfung und Bearbeitung einer Anzeige erfolgt für den Anzeigenerstatter kostenfrei.
    Jedoch kommt eine Kostenentscheidung zu Lasten des Anzeigenerstatters dann in Betracht, wenn vorsätzlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht wurden.

    Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern stellt lediglich eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Der Anzeigenerstatter hat daher, auch als persönlich Geschädigter, keinen Anspruch auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens.

    Als Anzeigenerstatter werden Sie als Zeuge im weiteren Verfahren namentlich benannt. Unter Umständen müssen Sie den festgestellten Sachverhalt auch vor Gericht bezeugen. Aus diesem Grund werden anonyme Anzeigen nicht bearbeitet.

    Als Zeuge sind Sie nicht berechtigt, weitere Auskünfte zu dem geführten Verfahren zu erhalten. Es wird daher darum gebeten, von derartigen Nachfragen Abstand zu nehmen.

    Stelle:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax:
    +49 345 2211238
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Stelle:
    Team Verkehrsordnungswidrigkeiten
    Adresse:
    An der Feuerwache 5
    06124 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211325
    Fax:
    +49 345 2211212
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Haltestelle Paul-Thiersch-Straße:
    Bus: Linien 36, 40
    Haltestelle: Haltestelle An der Feuerwache:
    Bus: Linie 36
    Straßenbahn: Linien 2, 9, 10, 16
    Parken:
    Parkplatz: vor der Dienststelle mit Parkscheibe
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: vor der Dienststelle
    Anzahl: 1
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen