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  • Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen

    Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertige Berufszulassung dar.
    Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

    • Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
    • oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland 
      • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausland,
      • einen gleichwertigen Ausbildungsstand
      • die persönliche Eignung

    • Ärztliche Bescheinigung
    • Erklärung zur Straffreiheit

    Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen anfordern.

    EUR 120 bis 265.

    Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Gebühr: EUR 150,00 - 250,00

    Keine.

    Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.

    Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.


    Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt.Die Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
    Adresse:
    Hansering 15
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 514-3268
    (Bemerkung: akademisch)

    +49 345 514-3045
    (Bemerkung: nichtakademisch)
    Fax:
    +49 345 514-3279
    Öffnungszeiten:

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

    Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe