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  • Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

    Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung in 

    • einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder 
    • in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, Island, Liechtenstein, Norwegen) oder 
    • der Schweiz oder
    • einem anderen Staat (Drittstaat) absolviert? 

    Dann können Sie ebenfalls Ihre Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland beantragen. Für die Erteilung der Approbation muss ein im Ausland abgeschlossenes Medizinstudium dem deutschen Medizinstudium gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird durch die für Sie zuständige Behörde überprüft.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt. 
    • Sie sind gesundheitlich geeignet, den ärztlichen Beruf auszuüben. 
    • Sie haben die ärztliche Ausbildung 
      • in der Bundesrepublik Deutschland oder
      • in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz oder einem anderen Staat (Drittstaat) erfolgreich abgeschlossen.
    • Ihre im Ausland abgeschlossene Ausbildungen ist der deutschen Ausbildung gleichwertig.  
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
       

    Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Gebühr: EUR 150,00 - 250,00

    Es gibt keine Frist. 

    Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihre Approbation innerhalb von maximal 3 Monaten.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage
    • Widerspruch (je nach Bundesland)

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
    Adresse:
    Hansering 15
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 514-3268
    (Bemerkung: akademisch)

    +49 345 514-3045
    (Bemerkung: nichtakademisch)
    Fax:
    +49 345 514-3279
    Öffnungszeiten:

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Hinweis: Telefonische Sprechzeiten, keine Öffnungszeiten

    Sprechzeiten persönlich: nach Terminvergabe